Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Luso Carrosserie GmbH

Wuhrmattstrasse 16
4103 Bottmingen
Schweiz

Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Werkleistungen der Luso Carrosserie GmbH (nachfolgend "Luso Carrosserie"), insbesondere:

  • Karosseriearbeiten

  • Lackierarbeiten

  • Glasreparaturen und Scheibenersatz

  • Hagelschadenreparaturen

  • Unfallreparaturen

  • Fahrzeugaufbereitung

  • Fahrzeugvermietung / Ersatzfahrzeuge

  • Schadenmanagement gegenüber Versicherungen

  • weitere angebotene Dienstleistungen.

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch

  • schriftliche Offerte und deren Annahme,

  • mündliche Auftragserteilung,

  • Terminvereinbarung,

  • Übergabe des Fahrzeugs zur Reparatur.

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zusätzliche Arbeiten, welche während der Reparatur notwendig werden, dürfen ohne Rücksprache ausgeführt werden, sofern deren Kosten 10 % des ursprünglichen Kostenvoranschlags nicht überschreiten.

Bei höheren Mehrkosten wird vorgängig die Zustimmung des Kunden eingeholt.

4. Reparaturumfang

Luso Carrosserie führt sämtliche Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik sowie gemäss Herstellervorgaben aus.

Werden während der Reparatur weitere Schäden festgestellt, wird der Kunde nach Möglichkeit informiert.

5. Versicherungsfälle

Auf Wunsch übernimmt Luso Carrosserie die Schadenabwicklung mit Versicherungen.

Die Verantwortung für:

  • Deckungsumfang

  • Selbstbehalt

  • Bonusverlust

  • Ablehnung durch die Versicherung

bleibt ausschliesslich beim Kunden.

Nicht von der Versicherung übernommene Beträge sind vom Kunden zu bezahlen.

6. Ersatzfahrzeuge

Ersatzfahrzeuge werden nach Verfügbarkeit bereitgestellt.

Der Mieter verpflichtet sich:

  • sorgfältig mit dem Fahrzeug umzugehen;

  • sämtliche Verkehrsregeln einzuhalten;

  • Bussen selbst zu bezahlen;

  • Schäden sofort zu melden.

Für Treibstoff sowie Selbstbehalte haftet der Mieter gemäss Mietvertrag.

7. Termine

Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte.

Verzögerungen infolge

  • Lieferengpässen,

  • Versicherungsabklärungen,

  • versteckter Schäden,

  • höherer Gewalt

begründen keine Schadenersatzansprüche.

8. Fahrzeugabholung

Nach Mitteilung der Fertigstellung ist das Fahrzeug innert fünf Arbeitstagen abzuholen.

Für später abgeholte Fahrzeuge kann eine Standgebühr von CHF 20.– pro Kalendertag verrechnet werden.

9. Zahlung

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten:

  • gesetzlicher Verzugszins gemäss Art. 104 OR;

  • Mahnspesen von CHF 20.– ab der zweiten Mahnung.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug bzw. ersetzte Teile im gesetzlich zulässigen Umfang im Eigentum bzw. Besitz der Luso Carrosserie.

10. Eigentum an ersetzten Teilen

Ausgebaute Ersatzteile gehen in das Eigentum der Luso Carrosserie über, sofern der Kunde deren Herausgabe nicht vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich verlangt.

11. Gewährleistung

Für ausgeführte Reparaturarbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von:

  • 2 Jahren auf die ausgeführten Arbeiten;

  • gemäss Herstellergarantie auf verbaute Ersatzteile.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge:

  • unsachgemässer Benutzung;

  • normalem Verschleiss;

  • Fremdeingriffen;

  • Unfällen nach der Reparatur.

12. Haftung

Luso Carrosserie haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.

Eine Haftung für:

  • entgangenen Gewinn,

  • Nutzungsausfall,

  • mittelbare Schäden,

  • Folgeschäden,

ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

13. Datenschutz

Personendaten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) bearbeitet.

Sie werden ausschliesslich zur:

  • Auftragsabwicklung,

  • Rechnungsstellung,

  • Kommunikation,

  • Schadenabwicklung mit Versicherungen,

verwendet.

Eine Weitergabe erfolgt nur soweit gesetzlich erforderlich oder zur Vertragserfüllung notwendig.

14. Bildmaterial

Luso Carrosserie ist berechtigt, anonymisierte Fotos von Reparaturarbeiten für Marketingzwecke (Website, Social Media) zu verwenden, sofern keine Fahrzeughalterdaten oder Kontrollschilder erkennbar sind.

Widerspricht der Kunde ausdrücklich, werden keine Bilder verwendet.

15. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs (z.B. Naturereignisse, Streiks, Pandemien, Lieferengpässe) verlängern sich Fristen angemessen.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Bottmingen BL bzw. der zuständige Gerichtsstand am Sitz der Luso Carrosserie GmbH.